Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Limmattal Hausservice, Inhaber Carlos Alves, Dietikon (nachfolgend „Auftragnehmer“). Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Offerte und Auftrag
Offerten sind 30 Tage gültig. Ein Auftrag kommt zustande durch die unterschriebene Auftragsbestätigung, eine schriftliche Zusage (auch per E-Mail) oder den Beginn der Arbeiten im Einverständnis des Kunden.
3. Preise
Es gelten die Preise gemäss Offerte. Stundenansätze werden pro angefangene Viertelstunde abgerechnet. Anfahrt, Material und Entsorgung werden separat verrechnet, sofern nicht anders vereinbart. Notfalleinsätze nachts und am Wochenende werden zum Notfalltarif verrechnet.
4. Abonnemente und Pauschalen
Monatsabos und Pauschalen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Die Gartenpauschale gilt für die Saison April bis Oktober, die Winterdienstpauschale für die vereinbarte Wintersaison.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde gewährt rechtzeitig Zugang zu Objekt, Schlüsseln, Wasser und Strom und informiert über Besonderheiten (z.B. empfindliche Flächen, Leitungen im Boden).
6. Terminabsage
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Bei späterer Absage oder wenn das Objekt nicht zugänglich ist, kann die Anfahrt und eine Stunde Arbeit verrechnet werden.
7. Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Zahlungserinnerung. Ab der 2. Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.– verrechnet werden, zudem ist ein Verzugszins von 5 % geschuldet.
8. Mängel
Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach Ausführung zu melden. Berechtigte Mängel werden kostenlos nachgebessert.
9. Haftung
Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert und haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Keine Haftung besteht für Schäden durch höhere Gewalt, extreme Witterung oder durch Mängel, die bereits vorher bestanden.
10. Winterdienst
Der Winterdienst wird nach Möglichkeit bei Schneefall und Glätte ausgeführt. Eine lückenlose Schnee- und Eisfreiheit zu jeder Zeit kann nicht garantiert werden. Die gesetzliche Verantwortung des Eigentümers bleibt bestehen.
11. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Dietikon, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Stand: Oktober 2026